... Passagierberechtigung ...

Nach Abschluss der Ausbildung müssen zur Erlangung der Passagierberechtigung noch folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • Drei Streckenflüge mit einer Entfernung von mindestens 50 km im Alleinflug
  • Zwei Streckenflüge mit einer Entfernung von mindestens 200 km mit Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers